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Unter dem Titel "Zivilgesellschaft unerwünscht?" veranstalteten Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, am 4.2.2011 im Sächsischen Landtag eine Diskussion.

Zum Thema „Gesinnungs–TÜV“ für die Zivilgesellschaft referierte Prof. Dr. Dr. Günter Frankenberg, Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Johann Wolfgang von Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er forscht und publiziert seit vielen Jahren über Bedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement und Begrenzung exekutiver Macht im Rechtsstaat.

CDU und FDP planen, von zivilgesellschaftlichen Initiativen für demokratische Kultur, gegen Rassismus und Antisemitismus zu verlangen, dass sie ein schriftliches Bekenntnis zum Grundgesetz ablegen. Der Wille zur Einführung solcher „Gesinnungs-TÜVs“ zeigt, wie stark das Misstrauen des Freistaates gegenüber zivilgesellschaftlichen Initiativen ist. 

- Schadet der Bekenntniszwang unserer demokratischen Kultur und dem Engagement gegen Nazis?

- Ist die Forderung verfassungskonform und politisch sinnvoll?

Frankenberg erinnerte an die Bestrebungen zum Schutz der "Freihetlich-demokratischen Grundordnung", abgekürzt FDGO. 

Stephan Meister, Sprecher des Netzwerks „Tolerantes Sachsen“ und Mitglied des Landespräventionsrates, stellte die Lage aus Sicht der betroffenen Initiativen und Vereine an Hand des "Beipackzettels" dar, der offiziellen Erläuterung zu dem schriftlichen Bekenntnis.


 

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Im Konfliktfall um den "Gesinnungs-TÜV" wurde praktische Solidarität geübt.