
Die GRÜNE Fraktion im Landtag wurde von einem Bürger informiert, dass die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren gegen ihn wegen „Störung einer Versammlung“ nach § 21 des Versammlungsgesetz ohne Auflage nach § 170 Abs.2 StPO eingestellt habe.
Der Betreffende war am 19. Februar 2011 auf der Löfflerstraße von der Polizei gekesselt worden. Anschließend wurde seine Identität, wie die von ca. 160 weiteren Personen, zwangsweise festgestellt.
Bisher ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass dieser Personenkreis auch der sei, der sich anderthalb Stunden zuvor in den Weg der Nazidemo gesetzt habe. Diese Unterstellung gibt die Staatsanwaltschaft nun offensichtlich auf. Sie geht nun offensichtlich davon aus, dass der Nachweis einer Anwesenheit zur Tatzeit nicht mehr geführt werden kann.
Dies wird nach unserer Einschätzung erhebliche Auswirkungen auf die zahlreichen noch laufenden Parallelverfahren haben.
Hinweise zum Umgang mit den Schreiben der Polizei für die Teilnehmer der Platzbesetzung