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Anti-Nazi-Aktionen 2012 und das Sächsische Versammlungsrecht

Auf Einladung von Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag trafen sich am 27. Februar 2012 Interessierte zu einem Abend über die versammlungsrechtliche Seite des Protests gegen Nazi-Aufmärsche. Der Termin war bewusst zwischen die angekündigten Nazi-Aufmärsche am 13. und 18. Februar und den 5. März gelegt worden. 

Nach einer Begrüßung durch Stadträtin Petra Zais wurden die Dresdener Ereignisse durch zwei eingespielte Filme vom 13. März wieder ins Kurzeitgedächtnis geholt. Zahlreiche Anwesende waren auch selbst in Dresden dabei gewesen. 

Valentin Lippmann, Student, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in Sachsen und Mitwirkender im Bündnis Dresden nazifrei berichtete, wie in diesem Jahr für die Proteste mobilisiert worden war. Er schlug den Bogen von den ungehinderten Naziaufmärschen der Anfangszeit, die von Jahr zu Jahr anwuchsen, bis zur ersten erfolgreichen Verhinderung 2010, dem missglückten Trennungskonzept 2011 und 2012, bei dem erstmals der große Aufmarsch am Rechten ausfiel und die Route am 13. Februar nur verkürzt gelaufen werden konnte. Bisher waren die Dresdener Proteste stark von auswärtigen Organisatioenn unterstützt worden, das werde vermutlich nicht so fortgesetzt werden. Auf Rückfrage von Sylvia Eichner von Action C erklärte er das Verhältnis zwischen der AG 13. Februar und dem Bündnis Dresden Nazifrei, die erst nebeneinander her agiert hatten und dann ab Sommer miteinander ins Gespräch gekommen war. Konsens beim Bündnis war die Formulierung "von dem Bündnis geht keine Eskalation aus". 

Der Jurist Johannes Lichdi, Mitglied des sächsischen Landtags und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist seit dem Beginn auch in Chemnitz bei Aktionen gegen Nazis dabei.  Moderiert von Volkmar Zschocke, Landesvorstandssprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ging er auf die Praxis des Sächsischen Versammlungsrechts ein. Die zentrale Frage, die bei vielen Wortmeldungen deutlich wurde, war das Recht auf "Blockaden", oder "Platzbesetzungen", der von Lichdi vorgezogene Ausdruck. Nicht nur die im Voraus angemeldeten Versammlungen, auch spontane Versammlungen von mindestens drei Leuten, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, seien vom Versammlungsgesetz geschützt. Sie könnten als Versammlungen ad hoc angemeldet werden. Konkret: „Natürlich muss das Recht der Nazis auf Versammlungsfreiheit von der Polizei gewährleistet werden. Aber die, die sich auf den Platz begeben, um gegen die Nazis zu demonstrieren, stehen auch unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, und das streiten sächsische Gerichte leider ab.“ - Wenn eine Platzbesetzung eine angemeldete Versammlung, also etwa einen Nazi-Aufmarsch, behindern würde, dann hätte die Polizei die schwierige Abwägungsaufgabe, welche Versammlung sie auflöst. Da spiele der Aspekt der Verhältnismäßigkeit eine Rolle, also die Zahl der jeweils Betroffenen. 

Mit der Frage, wie man die, so Lichdi, "kritische Masse" aus breiten Bevölkerungsschichten zusammenbringen würde,  startete das Podium mit dem Ausblick auf den 5. März in Chemnitz. Akteure der Zivilgesellschaft gaben Auskunft, was sie planen. Enrico Glaser vom AJZ Chemnitz berichtete von der Demonstration eines Kulturbündnisses gemeinsam mit "Chemnitz nazifrei". Pfarrer Stephan Brenner von der Evangelisch-Lutherischen Kirchen im Kirchenbezirk erzählte, wie schon in den 80-er Jahren die Kirchen begonnen hatten, diesen Tag als Friedenstag zum Gedenktag mit aktuellem Bezug zu machen. Elemente waren ein Gottesdienst und  da gemeinsame Läuten der Kirchenglocken, weitere Elemente wie das Friedenskreuz, der Friedenspreis oder der gemeinsam mit Stefan Tschök von der CVAG ins Leben gerufene Stadtbus mit Friedensbilder von Kindern kamen dazu. In diesem Jahr gebe es erstmals Friedenswege von Kirchen in die Stadt. Das stoße auf recht gute Resonanz. Der Musiker Franz Streuber sagte unter anderem, dass er Polizeipräsident Reißmann persönlich ansprechen würde, dass ein breites Bündnis friedlicher Bürger sich gegen die Nazis stellen wolle. 

Wie Lichdi betonte, müsse jeder für sich entscheiden, welche Form des Protests er wählen würde. Zum Beispiel auch bei einer Platzbesetzung, zu gehen, wenn die Polizei dazu auffordere, oder zu bleiben. 

5. März 2011 in Chemnitz

Polizei drückt Demonstranten, bis sie zurückweichen
Eine Blockade auf dem Innenstadtring wurde weggedrückt.

Gegen 18 Uhr war es vorbei: Die rund 350 Nazis stiegen am Hauptbahnhof wieder in ihre Züge, jedenfalls die Auswärtigen. Ihnen war die Umrundung der Innenstadt genehmigt worden. Mit einer in Chemnitz noch nie da gewesenen Menge an Polizisten wurde der Zug beschützt.

Friedliche Gegendemonstranten säumten an verschiedenen Stellen direkt den Weg und ließen mit Sprechchören wie "Nazis raus", "Nie wieder Auschwitz", "Das ist unsere Stadt" keinen Zweifel daran, dass die rechten Marschierer auch hier höchst unwillkommen sind.

In einem Interview mit der ZEIT sagte Innenminister Markus Ulbig am 10. März 2011: "Am vergangenen Wochenende, beim Neonazi-Aufmarsch in Chemnitz, gab es diese strikte Trennung übrigens nicht – und es funktionierte." Auf die Frage der ZEIT: "Sollte es erlaubt sein, in Sicht- und Rufweite der Neonazis gegen diese zu protestieren? Offenbar ist Chemnitz da mutiger…" erwiderte er: "Die Menschen sollten meiner Meinung nach ihren Frust und ihren Ärger in der Nähe der Neonazis deutlich machen können. Die Rechtsextremen sollen das auch hören! Aber für Dresden ist der Grünen-Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi mit dieser Forderung bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen: ohne Erfolg. Proteste in Sichtweite setzen voraus, dass alle friedlich bleiben. Dem steht entgegen, dass wir in Dresden nun eine neue Qualität der Gewalt erlebt haben."

Johannes Lichdi erklärte dazu, dass er die Fehler der Polizei nicht den Gerichten in die Schuhe schieben solle. "Auch die Stadtverwaltung Chemnitz", so Lichdi, "ließ dem Verwaltungsgericht Chemnitz keine andere Wahl, als den Naziaufmarsch am 5. März in Chemnitz zuzulassen, da sie noch nicht einmal im Ansatz eine Gefahrenprognose vorgelegt hatte."

 

Beschlussantrag

Proteste gegen Nazi-Aufmärsche am 13./18. Februar 2012 in Dresden und 5. März 2012 in Chemnitz: Versammlungsfreundliche Einsatzstrategien der Polizei als Standard für Großdemonstrationen sicherstellen und entwickeln  
Antr GRÜNE 07.03.2012 Drs 5/8525 

VG Chemnitz Urteil zu den Versammlungen am 5. März 2011