Der Europäische Gerichtshof hat am 6.9.2011 die Auffassung der mit Unterstützung des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik klagenden Imker bestätigt. Sie haben jetzt Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Honig Spuren von Gentechnik enthält. Eine erneute Zulassung der Genmaissorte MON 810, um die sich der Hersteller Monsanto derzeit bemüht, dürfte damit in weite Ferne gerückt sein.
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