Dienstag, 28. November 2006

2. Fachgespräch zur „Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes“ im Landtag

Am 9. Dezember fand von 10 - 17.45 Uhr im Landtag unser 2. Fachgespräch zur Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes statt. Referenten waren unter anderem Prof. Uwe Brendle vom Bundesamt für Naturschutz aus Bonn, Dr. Klaus Henle von Umweltforschungszentrum aus Leipzig und Hartmut Biele,  Präsident des sächsischen Landesamts für Umwelt und Geologie.

Am Vormittag des Fachgesprächs wurden Vorträge zum Stellenwert des Naturschutzes in unserer Gesellschaft, zur Biodiversitäts-Konvention von Rio und zum Problemfeld Artenschutz und Klimawandel angeboten. Der Nachmittag stand ganz im Zeichen der Diskussion des neuen Gesetzesentwurfs der Staatsregierung.

Der Einladung zum Fachgespräch folgten etwa 30 Vertreter vornehmlich von Naturschutz- und Landschaftspflegeverbänden.

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Hintergrundinformationen:

Im Februar 2002 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von der rot-grünen Bundesregierung umfassend novelliert. Mit dieser Gesetzesänderung konnte das Naturschutzrecht in wichtigen Bestandteilen aufgewertet werden. Hervorzuheben sind u.a. die Einführung eines Biotopverbundes, die Definition der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft, die Erweiterung des Geltungsbereiches der Eingriffsregelung sowie die Einführung der Verbandsklage für Naturschutzverbände auf Bundesebene.

Die Bundesländer sind gemäß § 71 des neuen BNatSchG aufgefordert, ihre Landesgesetzgebung dem Bundesrecht anzupassen. Die sächsische Staatsregierung veröffentlichte Ende August 2006 mit der Drucksache 4/6252 den Entwurf „Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes an das Bundesrecht“. Damit wurde der parlamentarische Prozess zu dem neuem Gesetz in Sachsen eröffnet. Am 6. November fand dazu die parlamentarische Anhörung im Landtag statt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat sich das Thema Erhalt der biologischen Vielfalt als einen Schwerpunkt gesetzt. Sie möchte in diesem Rahmen den Prozess der Meinungsbildung zum neuen Sächsischen Naturschutzgesetz befördern. Dazu erschien im September unsere Broschüre „Anforderungen an die Novellierung des sächsischen Naturschutzgesetzes“, die insbesondere die Ergebnisse des Fachgespräches vom November 2005 reflektiert. Außerdem haben wir im September eine Große Anfrage „Stand des Naturschutzes und Novellierung des Naturschutzgesetzes in Sachsen“ in den Landtag eingebracht, in der wir komplexe Informationen zum Naturschutz im Freistaat Sachsen von der Staatsregierung erfragen. Die Antwort wird pünktlich zum Workshop Anfang Dezember vorliegen.

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