GRÜNER Landtagsabgeordneter als Prozessbeobachter beim „Zapfenstreich-Verfahren” am kommenden Montag
GRÜNER Landtagsabgeordneter als Prozessbeobachter beim „Zapfenstreich-Verfahren” am kommenden Montag
Der sächsische Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Johannes Lichdi wird am kommenden Montag das Verfahren gegen Jörg Eichler vor dem Dresdner Amtsgericht beobachten. Er wird auch als offizieller Beobachter des Grundrechtekomittes dem Verfahren beiwohnen.
Jörg Eichler muss sich in diesem Verfahren dem nicht nachvollziehbaren Vorwurf stellen, gegen §86a des StGB verstoßen zu haben ("Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen").
Anlass war eine antimilitaristische Grafik, mit der er im Internet zu Protesten gegen einen "Großen Zapfenstreich" der Bundeswehr im Oktober 2006 in Dresden aufgerufen hatte. Darauf waren unter der Überschrift "Vergangenheit und Gegenwart - Wider der Militarisierung des Alltages" mehrere Helme mit Soldatenköpfen aus verschiedenen Epochen abgebildet. Auf einem der Helme befand sich auch eine SS-Rune, um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus zu verweisen.
Das LKA Sachsen hatte damals mit acht Beamten die Wohnung Jörg Eichlers durchsucht. Trotz einer kurz zuvor ergangenen BGH-Entscheidung zum Fall des Hakenkreuzes im Verbotsschild, die erneut bekräftigte, dass eine Verwendung solcher Kennzeichen dann nicht strafbar ist, wenn die Gegnerschaft zum Symbol klar erkennbar ist, erhob die Staatsanwaltschaft Dresden im Mai 2007 Anklage. Zwei Jahre später erfolgte der Eröffnungsbeschluss und die Anklagezulassung. Am kommenden Montag soll die Sache nun abermals verhandelt werden, nachdem eine erste Verhandlung im Juli dieses Jahres schon nach 20 Minuten abgebrochen wurde.
Johannes Lichdi ist gespannt auf die Verhandlung am kommenden Montag (Montag, 14.12.2009, 9:00 Uhr, Amtsgericht Dresden, Berliner Straße 13, Raum 21) „Es ist schon absurd, dass jemand in einem Land wie Sachsen, das zunehmend unter rechten Gewalttaten zu leiden hat, wegen seiner antimilitaristischen Haltung mit dem Vorwurf der Verwendung von Nazi-Symbolen angeklagt wird.“
