PM: GRÜNER ANTRAG: Weitergabe von Meldedaten an Private nur noch nach Einwilligung der Betroffenen
Die bündnisgrüne Fraktion hat einen Antrag eingebracht, nach dem die Stadt ihren Umgang mit den Meldedaten der Einwohnerinnen und Einwohner grundlegend ändern soll (siehe link unten). Künftig soll eine Weitergabe von Meldedaten an private Dritte nur noch nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Betroffenen erfolgen. Derzeit müssen die Betroffenen der Weitergabe ihrer Daten widersprechen, um den Datenhandel zu unterbinden.
„Viele Betroffene wünschen keinen Adressenhandel, aber wissen nicht, dass sie widersprechen können. Die Weitergabe der Daten nur nach Einwilligung ist daher der sauberste und ehrlichste Weg für die Stadt“, so Stadtrat Johannes Lichdi. „Der Schutz der ganz persönlichen Daten der Einwohnerinnen und Einwohner gehört zu den Fürsorgepflichten der Stadt.“
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 (Az: 6 C 5/05) wurde klargestellt, dass die Städte und Gemeinden bundesrechtlich zur Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft nicht verpflichtet sind. Rechtlich notwendige Auskünfte an Behörden sind vom Antrag nicht berührt.
Hintergrund:
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In Dresden werden wie in anderen Kommunen Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger (Namen, Doktorgrad, Adresse, Alter) ohne deren Einwilligung verkauft. Vielen ist nicht bewusst, dass diese Daten auf Grundlage des Sächsischen Meldegesetzes von der Stadt ganz legal gegen Gebühr an Dritte weitergegeben werden: an private Marktforschungsinstitute, an Parteien für Wahlwerbung, an Religionsgemeinschaften, an die Presse für die Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen, für Adressbuchdateien, an Firmen für Werbezwecke etc..
Die Stadt Dresden realisierte und plant aus dem Datenverkauf folgende Einnahmen:
2007: 314.911 EUR (Ergebnis)
2008: 375.000 EUR (Plan)
2009: 420.000 EUR (Plan)
2010: 420.000 EUR (Plan)
Sogar vom heimischen Computer kann zukünftig jeder eine Anfrage zu einer bestimmten Person stellen, deren Daten er dann automatisiert ohne Nachweis eines berechtigten Interesses gegen eine geringe Gebühr erhält. Die Stadt Dresden hat dies softwareseitig noch nicht umgesetzt, doch mit der ab Januar 2009 bevorstehenden Freischaltung des Kommunalen Kernmelderegisters in Bischofswerda (Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung - SAKD) wird der automatische Onlineabruf in Sachsen flächendeckend möglich sein.
Haben die EinwohnerInnen diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprochen, dann werden ihre Daten auf diese Weise übermittelt.
Link zum Antrag:
http://www.gruene-fraktion-dresden.de/anhaenge/1028kommunale_datensperre.pdf
Weitere links zum Thema:
http://www.johannes-lichdi.de/meldedaten.html
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/mitteilungen/pm/artikel/331/pm-2008-331/Meldedaten.html?no_cache=1&cHash=47f1c37692 http://www.dresden.de/media/pdf/formulare/Antrag_Merkblatt_Uebermittlungssperren.pdf
