Johannes Lichdi, MdL

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Datum: 23.05.2012
Freitag, 3. September 2010

PM 2010-261: GRÜNE gegen Kormoranverordnung

Lichdi

Zum Landtagsbeschluss zur Verlängerung der Kormoranverordnung am Donnerstagabend erklärt Johannes Lichdi, naturschutzpolitischer Sprecher der  Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Die Entfristung der Kormoranverordnung wird das sächsische Kormoranmassaker noch verstärken."
"So wurden im Jahr 2009 2.500 Kormorane abgeschossen, das sind etwa 17 Prozent der gesamten Population in Sachsen - und das auch in Vogelschutzgebieten! Ein gerechter Kompromiss zwischen den Interessen der Teichwirte und dem Artenschutz sind anders aus."


(Die gestrige Rede des Abgeordneten Johannes Lichdi ist unter der Pressemitteilung ersichtlich.)


Sehr geehrter Herr Präsident,
Meine Damen und Herren,

heute behandeln wir wieder einen Antrag aus der naturfeindlichen und populistischen Giftküche der FDP. Die Kormoranverordnung soll entfristet werden. Damit will man dem eigenen Klientel gefallen, weil die sonstigen Ideen der FDP sonst so dünn gesät sind.

I.
Um was geht es:  Betreiber von Teichwirtschaften können Kormorane "zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden" sowie zum "Schutz der heimischen Tierwelt", wie es heißt, in einem Umkreis von 200m vom Teich töten. Ausgenommen sollen zwar Brut- und Schlafplätze sowie der Nationalpark Sächsische Schweiz werden, aber eben nicht Vogelschutz-, Naturschutz- und FFH-Gebiete. Ich frage mich, wie denn die ohnehin schwach besetzten Naturschutzbehörden dies kontrollieren wollen?

Wir dürfen nicht vergessen, dass Kormorane noch vor einigen Jahrzehnten sehr stark dezimiert waren und sich die Bestände erst in den letzten 20 Jahren erholt haben. Kormorane sind nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Artenschutzverordnung geschützt. Sie unterliegen nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht. Dies wäre auch bei der Anwendung der KormoranVO zu beachten.

Nein, meine Damen und Herren, hier geht es um ein kaum kaschierte Freigabe des Abschusses und um ein einkalkuliertes Vollzugsdefizit. Ich frage mich, wann denn ein "erheblicher teichwirtschaftlicher Schaden" nach der Verordnung vorliegen soll? Wann denn sind Abschüsse "zum Schutz der heimischen Tierwelt" notwendig? Leider gibt die Stellungnahme der Staatsregierung dazu keine Auskunft, wie dieser unbestimmte Rechtsbegriff in Sachsen ausgelegt und gehandhabt wird. Vielleicht kann der Minister dazu etwas sagen.

II.
Wie hat sich die Lizenz zum Kormoranabschuss auf die Population ausgewirkt? - Die Anzahl der Individuen ist absolut von gut 20.000 im Jahre 2007 in zwei Jahren auf 13.000 zurückgegangen. Dies ist die höchste Veränderung seit 20 Jahren! - Mit der Einführung der KormoranVO 2007 verdoppelten sich die Abschusszahlen, ja sie stiegen im Jahr 2009 auf 2500 Exemplare. Nimmt man die Populationszahl im Jahr 2009 von ca. 13.000 hinzu, so wird deutlich dass letztes Jahr ca. 17% der gesamten Population abgeschossen wurden!

Wenn jetzt diese Verordnung entfristet wird, dann wird dieses Kormoranmassaker weitergehen und in wenigen Jahren könnten wir uns wieder vor das Problem gestellt sehen, einen Zusammenbruch der Kormoranpopulation zu verhindern!

Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht zeigt die Anwendung der KormoranVO, dass die Abschüsse zunehmen und bald bestandsgefährdend werden würden. Wenn die Verordnung jetzt entfristet wird, dann dürfte sich diese verhängnisvolle Entwicklung beschleunigen. Die GRÜNE-Fraktion wird daher diesen Antrag ablehnen.